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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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167
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Landgemeinden wegen der Bczirksverhältnisse zu keinem Ziele geführt hatten, beschlossen, diedießfälligen Wünsche und Anträge der Bürgerschaft direkte an die Gcsetzgebungs-Commission ein-zureichen.

Am 12. Hcumonat 1831 hatte eine Gemeinds-Versammlung in der St. Pctcrskirchc Statt.Es wurde behufs Entwerfung einer Stadtverfassnng eine Organisations-Commission von 25 Mit-gliedern gewählt und beschlossen, es soll der Entwurf gedruckt und in allen Häusern vertbciltwerden.

Am 12. und 13. Herbstmonat 1831 wurde die neue Stadtverfassung in der St. Pcters-kirche berathen und angenommen, darauf am 14. und 15. der neue Stadtrath und aus demselbender Stadtpräsident gewählt. Es waren 780800 Votanten anwesend.

Seit der Eristenz der Stadtverfassung bis zum Schlüsse des Jahres 1839 haben 32 Ge-wcinds-Versammlungen und zwar theils ordentliche, theils außerordentliche. Statt gehabt, diealle, mit Ausnahme derjenigen vom 30. April 1838 und vom 23. Christmonat 1839, in der St.Petcrskirche abgehalten wurden. Die erstere der letztbenannten Versammlungen fand in derPrediger-, die letztere in der Waisenhauskirche Statt.

In den ordentlichen Gemcinds-Vcrsammlungen werden gewöhnlich folgende Geschäfte behandelt:Prüfung und Abnahme der Rechnungen über die Verwaltung des städtischen Guts und der städ-tischen Fonds, Erneucrungswahlcn der städtischen Behörden, Beeidigung junger und Aufnahmeneuer Bürger u. s. f.; die außerordentlichen Gemeinds-Versammlungen werden durch außer-ordentliche Geschäfte herbeygeführt.

In der Gemeinds-Versammlung am 15. Wcinmonat 1832 wurde der Bürgergemeindeder Entwurf zu einer an den Großen Rath zu richtenden Petition, bezüglich auf die Abtragungder Festungswerke, zur Annahme vorgelegt; die Gemeinde entschied aber, es soll dieser Entwurfvom Stadtrath nochmals berathen und ihm zu diesem Behuf ein Ausschuß von 9 Bürgern beyge-geben werden.

Am 8. Wintermonat 1832 wurde der revidirte Entwurf der Bürgerschaft wieder vorgelegtund von ihr angenommen. Derselbe geht dahin, es möchte der Große Rath bey den Vorbera-thungen über allfällige Abänderungen an den Festungswerken Ausschüsse der Bürgerschaft vonZürich zuziehen. Der engere Stadtrath wurde bevollmächtigt, erforderlichen Falls von sich ausebenfalls eine Petition abgehen zu lassen.

In der Gemeinds-Versammlung am 21. März 1833 ertheilte die Bürgerschaft dem Stadt-rath Vollmacht zum Ankauf von Schullokalitäten (siehe Fraumünstcrj und eines Gebäudes für dieBczirksbehörden (siehe Cappelerhof).

Eine der erfreulichsten Erscheinungen ist die Gemeinds-Versammlung am 6. May 1833,als die Bürgerschaft nicht nur die ihr vorgeschlagenen Besoldungen der Lehrer und Lehre-rinnen an den Stadtschulen genehmigte, sondern im Geiste ächter Humanität den größernStadtrath einmüthig ermächtigte, Bestimmungen über Leistung von Ruhegehalten und Ent-schädigungen an abtretende Lehrer und Lehrerinnen zu treffen und ferner beschloß, ein allfälligesDeficit, das sich bey Bestreitung der Ausgaben für die neuen Unterrichts-Anstalten ergeben sollte,dürfe aus dem unmittelbaren Stadtvermögen ergänzt werden.

In einer spätern Gemeinds-Versammlung wurde beschlossen, den Staatsbehörden vorzu-