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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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schlagen, es möchte die Einkaufssumme in das Bürgerrecht der Stadt folgendermaßen festge-setzt werden:

in das Gcmeindgut

. . . 800 Frkn.

in das Armengut .

320

in das Schälgut

160

in das Kirchcngut

32

Snmma 1312 Frkn.

welcher Vorschlag anch angenommen wurde.

Eine außerordentliche Gemeinds-Versammlung im I. 1834 mußte wegen zu geringer Zahlder Anwesenden für incompctent erklärt werden.

In der darauf folgenden Versammlung am 13. Wintermonat ertheilte die Bürgerschafteinmüthig dem Stadtrath Vollmacht zum Ankauf der Liegenschaften des Spitals im Selnaubehufs eines Kirchhofs um 18,500 fl., ferner gab sie Vollmacht zum Abschluß von Verträgenwegen dem Bau einer zweyten fahrbaren Brücke.

Die am 25. May 1835 abgehaltene Gcmeinds-Versammlnng war eine der wichtigsten.Mit Mehrheit der Anwesenden wurde der vom Stadtrath abgeschlossene Vertrag wegen derzweyten fahrbaren Brücke, wegen Versetzung des Kornhauscs und Kaufkauses (siehe Bauwesender Kaufmannschaft) genehmigt, ebenso mit 101 gegen 55 Stimmen der Beschluß gefaßt, essoll das Armenwescn der Stadt (siehe diesen Artikel) centralisirt werden. Endlich beschloß dieGemeinde, es soll den außerhalb der Stadt wohnhaften Bürgern kein Holz mehr zukommen.

Eine der folgenreichsten Versammlungen war die außerordentliche am 3. März 1836; sie warzugleich auch die zahlreichste der bisher abgehaltenen Gemeinds-Versammlungen, man schätzte dieZahl der Anwesenden auf 8900. Es handelte sich um die Frage, ob, da die Staatsbehör-den androheten, wenn die Stadt Zürich nicht einen verhältnißmäßigen Beytrag an die höhernLehranstalten des Staates leiste, so werde die Cantonsschule, vielleicht anch die Hochschule, ineine andere Gemeinde, vorzugsweise nach Winterthur , verlegt werden die Bürgerschaft ge-neigt sey, einen Beytrag zu leisten und welchen. Mit großer Gespanntheit betraten Viele, mitdem festen Willen, keine solche Last zu überuebmen, Manche die Gemeiiids-Versammlung, Andere da-gegen erschienen voll Hoffnung eines rühmlichen Beschlusses. Die angesehensten Männer der Stadtsprachen mit lebendigem und warmem Eifer, von höhern Gesichtspunkten ausgehend, für die Uebernahmeeiner solchen Leistung, und die Versammlung wurde dermaßen ergriffen daß bey der Abstimmung circa700 sich für diese Uebernahme in dem Sinne erklärten, daß der Stadtrath ermächtigt sey, Namens derStadt gegenüber den Eantonsbehörden die Bereitwilligkeit ausznsprechen, zu Gunsten der Eantonal-Lehranstalten (Eantons- und Hochschule) so lange einen jährlichen Beytrag von 20,000 Frkn. zu über-nehmen, als diese Anstalten ungetrennt und mindestens in ihrem gegenwärtigen Bestand auf eineihrem Zweck und den Erfordernissen der Wissenschaft angemessene Weise erhalten und in der Stadt Zürich verbleiben werden. "In der nämlichen Gemeinds-Versammlung wurde dem Hrn.Professor Rettig (seither verstorben) das Gcmeindsbürgerrecht geschenkt. Unmittelbar, nach-dem der Beschluß der Gemeinde gefaßt war, überreichte Herr Bürgermeister v. Muralt demStadtrath eine Schenkungs-Urkunde von 16,000 Frkn. für die Schulzwecke; bald hernach leisteteauch Herr Bürgermeister Heß einen ähnlichen Beytrag, ebenfalls von 16,000 Frkn.