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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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Meilen

ist eine der bedeutendcrn Kirchgemcinden unsers Cantons, welche außer dem großen DorfMeilen, Ober-Meilen, eine bedeutende Anzahl Höfe und einzelne Ortsgegenden umfaßt.

Die Collatur der Pfarrpfründe ging im I. 1816 durch Vertrag mit dem Stift Einsiedelnan den hiesigen Stand über, welcher damit den Unterhalt der Pfarrgcbäude übernahm. InFolge dessen wurden in den Jahren 1822, 1827 und 1837 am Pfarrhaus mehr und minderwichtige Reparaturen ausgeführt.

Im I. 1826, als eine Glocke im Kirchthurm zersprungen war, sprach sich allgemein derWunsch aus, daß nicht bloß dieselbe umgegossen, sondern ein neues vollständiges Geläute her-gestellt werde. Man ließ den Glockengießer Joseph Rosenlächer von Konstanz kommen, welcherfand, daß die zweitgrößte, von Joh. Füßli in Zürich 1719 gegossene Glocke, auf welcher folgendeWorte stehen:

Uns ruft zu Gottes Haus, der Glocken starker Schall,

Hilf Herr, daß unser Herz und Dienst dir wohlgcfall'!bleiben könne. Dazu schlage er eine größere und zwey kleinere vor, wenn sie einen vollständi-gen und reinen Accord bilden sollen. Die Glocken bekamen die Töne Ci«, I'", 6,8, Cis. Diedrey neuen Glocken haben zusammen ein Gewicht von 5476 Pfund und kosteten mit Inbegriffvon Transport, Schmiede- und Zimmermannsarbeit rc. 3904 fl. 9 ß. Die Inschriften aufdiesen drey neuen Glocken lauten folgendermaßen:

Auf der großen Glocke steht:

Zu Gebet und Lobgesaug,

Ruft der Glocke Feyerklang.

Auf der Vesperglocke:

Zum Abendbrod ruft Euch mein Ton,

Die Sonne sinkt hernieder schon;

Das Tagewerk ist bald vollbracht,

Der Höchste schütz' Euch in der Nacht.

Auf der Todtenglocke:

Selig, die im Herren sterben,

Kinder Gottes, Himmelserben.

Meilen, welches seit 1816 Hauptort eines gleichnamigen Oberamts gewesen, verblieb beyder neuen Organisation der Bezirke im I. 1831 Hauptort des Bezirks.

Ao. 1832 kaufte die Gemeinde das ehemalige Amthaus, bis 1831 Sitz des Oberamtmanns,nebst Waschhaus, Antheil an einer Scheune und einem geräumigen Garten für 10,900 fl. undwidmete solches, in Verbindung mit einem Gebäude des ehemals Gloggischen Lehens, in welchemsich die Gefangenschaften in der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl befinden, zu dem Bezirks-gebäude, das dann durch Beschluß des Regierungsraths vom 21. Christmonat 1833 förmlichanerkannt wurde. Das bemeldte Lehen, enthaltend ein Haus, Scheune, Waschhaus, Gärten,Fluren, Acker und Wiesen zu Hofstetten und circa 3>/2 Juch. Reben, wurde ebenfalls noch