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wurde auf 6 Jahre verlängert. — Unter die Bewaffnung wurde auch der Tornister gerechnetund vorgeschrieben, was sich in demselben vorfinden soll. Die eine der beyden Musterungender Infanterie des Succnrs-Regimentes soll einen Tag, die andere zwey Tage dauern, ebensobey den beyden Scharfschützen-Kompagnien und bey der Dragoner-Compagnie. Die jährlichbey dem Succnrs-Regiment eintretende Ergänznngs-Mannschaft der Infanterie, Artillerie undScharfschützen wird in verschiedenen Abtheilungen für so lange Zeit, als die Militair-Commissiones für gut findet, in die Hauptstadt berufen, wo sie vorzüglich an eine gute Kricgszucht ge-wöhnt, gehörig im Exercieren und Manövriren unterrichtet werden und den Garnisonsdienstversehen soll. — Die jährlich bey der Dragoner-Compagnie des Succnrs-Regiments eintre-tende Ergänznngs-Mannschaft wird auf drey Wochen mit den Pferden in die Stadt berufenund während dieser Zeit zweckmäßig unterrichtet.
Es werden jährlich über die Reserve-Infanterie eines jeden Quartiers durch die Quartier-Hauptleutc 2 eintägige Musterungen abgehalten. Die Musterung des Artillerie-Corps wirdin gut findenden Abtheilungen zu 2 Tagen um Statt haben. Die Artillerie-Reserve wird jähr-lich 4 Trüll-Musterungen abhalten. Die Scharfschützen und Dragoner der Reserve werdenjährlich einmal compagnicweisc gemustert, ebenso jährlich einmal die Compagnie Scksiffleute. —Die Crercicrmeistcr werden durch die Leute, welche sie instruircn, besoldet. Für jedes derzwey ersten Jabre des Unterrichts zahlt der Mann dem Crercicrmeistcr 2 Btzn., in der Folgenur 1 Btzn. — Die bey der Infanterie-Reserve eintretende junge Mannschaft muß in jedemder zwey ersten Jahre an 12 Sonntagen auf den Erercierplätzen in den Waffen geübt werden,die übrige Mannschaft nur an 6 Sonntagen. Die Infanterie des Succnrs-Regiments undder Reserve sollen im Schießen nach dem Ziel mit scharfen Patronen geübt werden. Die dreyBataillone des Succnrs-Regiments befinden sich nach der Reihenfolge, die alle halb Jahrewechselt, auf dem Pignet, ebenso die halbe Standes-Legion. Für jeden'Militairkreis bezeichnetdie Militair - Commission eines ihrer Mitglieder, dem die spezielle Aufsicht desselben über-tragen ist.
Am 2. Brachmonat 1813 erließ sodann der Kleine Rath ein ausführliches Reglement überdie Kleidung und Cgnipirnng sämmtlicher Militairs des Cantons Zürich, wodurch jedoch vondem bisherigen nur in wenigem abgewichen wurde.
Diese Militair-Organisation dauerte fort bis znm I. 1816. Dannzumal unterm 13. Christ-monat wurde eine neue erlassen, welche unter anderm festsetzt: die Milizen des Cantons Zürichbestehen aus folgenden Theilen: 1) Genie: 4 — 6 Offiziere, circa 40 Pioniere; 2) Artille-rie: 9 Compagnien Kanoniere, 1 Comp. Pontoniere, 2 Comp. Train; 3) Kavallerie: eineComp. Chevanlegers, 5 Comp. Dragoner; 4) Scharfschützen: 10 Compagnien; 5) Infante-rie: 18 Stamm-Bataillone oder Quartiere; 6) Schifflcute: eine Compagnie. — Diese Trup-pen theilen sich in den ersten Bnndesauszug und die Reserve. — Der erste Bundesauszugbesteht aus 4 Compagnien Kanonieren, 1 Comp. Pontoniere, 1>/2 Comp. Train, l'/? Comp.Cavallerie, 2 Comp. Scharfschützen, 68 Mann zum Stab der Bataillone und 22 Comp. In-fanterie, zusammen 3700 Mann nebst 217 Pferden. — Die 22 Infanterie-Compagnien, näm-lich 3 Comp. Grenadiere, 15 Comp. Füsiliere und 4 Comp. Jäger werden in drey Bataillonesormirt, jeder Kreis hat eines. — Ueber die Cantons-Miliz wurde ein Oberst gesetzt; für