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die Artillerie, Kavallerie und Scharfschützen Inspektoren aufgestellt. Das Platz-Kommando inZürich , welches über alle in der Stadt einqnarlirten oder casernirtcn Truppen das spezielleKommando führt, wechselt von sechs zu sechs Monaten unter den drey Oberst-Lieutenants desersten Bnndesanszugs ab. Als Garnisonsstab wnrdc ferner aufgestellt ein Kantonszahlmeisterund ein Platzmajor. Die zum Istcn Bundcsanszng gehörende Mannschaft aller Waffen vomFeldwcibcl abwärts wird von der Montirungs-Cassa-Verwaltnng gekleidet. Die Unteroffiziereund Gemeinen aller Waffcnarten sind verpflichtet, sich gute ordonnanzmäßige Waffen undLederzcug, worunter auch der Habcrsack begriffen ist, selbst anzuschaffen. — Die Einübung derin den Istcn Bundesanszng eintretenden Ergänzungs-Mannschaft aller Waffen in der Hauptstadtwurde beybehalten, jedoch hatten dieselben den Garnisonsdienst nunmehr ausschließlich zu versehen.Die Besoldung der Ererzirmeister durch die Leute selbst wurde abgeschafft. Es werden jäbrlichüber alle Waffcnarten und jede Abtheilung des Isten Bundesauszuges und der Reserve 2 Muste-rungen abgehalten. Die eine derselben soll zu einer Bereinigungsmusternng dienen und jederzeitin einem Tag beendigt seyn; die zweyte hingegen, als die Haupt- und Uebungsmnsterung, kann,wenn es zweckmäßig erachtet wird, 2—3 Tage fortdauern. Die Musterungen der Infanterie-Bataillone müssen in ihren Kreisen abgehalten werden. Die Musterungen über das gesammteArtillerie-Corps, den Train und die- Pontoniers werden in gntfindcndcn Abtheilungen je zu1 — 3 Tagen in der Nähe der Hauptstadt (die Hauptmusterungen fanden immer auf der Wollis-Hofer-Allmend Statt) abgehalten.
Im Heumonat 1818 erließ hierauf der Kleine Rath ein neues Reglement, betreffend Klei-dung und Eguipirung des Militärs. In demselben kommen, gegenüber dem frühern, folgendeAbweichungen vor: Die Kopfkleidung aller Waffcnarten vom Hauptmann abwärts, mit Aus-nahme der Schiffleute, besteht in einem Tschako. Die Artillerie erhielt lange Beinkleider, dieTrainsoldaten eine Uniform wie die Artillerie, Reit- und Stallhosen; die Pontonierc habendunkelblaue Uniform mit hellblauen Aufschlägen, roth paspolirt, die Pioniers haben scharlach-rothe Aufschläge an den Ermeln. Die Obersten tragen einen dreyeckigten militärisch aufgestülptenHut. — In Folge Beschlusses des Kleinen Rathes vom 3. Christmonat 1825 erhielten auch dieInfanterie und die Scharfschützen, statt enger, weite Pantalons.
Die Militär-Commission bestand laut dem erwähnten Gesetz aus dem jeweiligen regierendenStandeshanpt, als Präsidenten, 2 Mitgliedern des Kleinen Rathes, dem Obersten der Cantons-Miliz, den mit eidgenössischem Oberstenrang bekleideten Stabsoffizieren aus hiesigem Kanton,den 4 Inspektoren der verschiedenen Waffcnarten, 3 Oberstlieutenants, dem jeweiligen Zeng-herrn, und einem Sekretär. Oberst der Kantonsmiliz war in dieser Periode Hr. Rathsherr Füßli.
Im Frühling 1817 wurden die Musterungen mit Berücksichtigung der theuern Zeit gänzlicheingestellt. Im Herbst kam jedes Bataillon der Infanterie, weil seit dem Feldzng von 18l5kein Zusammenzug mehr Statt gefunden hatte, für zwey Tage zur Musterung.
Am 18. August 1818 fand durch den Eidgenössischen Obersten Lichtenhahn EidgenössischeInspektion über die 3 ersten Bataillone des Isten Bnndesanszugs bey Kloten, vom 23. — 27.August Inspektion und Hauptmnsternng über die Artillerie auf der Wollishofer-Allmend durchden Eidgenössischen Obersten Luternau Statt.
Da der Kanton Zürich zu dem ersten Eidgenössischen Uebungslagcr bey Wohlen im Angnst