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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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eine zweyte fahrbare solide Brücke mit gehörigen Ein- und Ausfahrten erbauen, in der Meinung,daß durch eine solche die jetzt bestehende obere Brücke ersetzt und diese letztere seiner Zeitweggeschafft werde. Die Stelle, von welcher die neue Brücke ausgehen sollte, wurde vorläufigzwischen der Meise und dem Kornhaus festgesetzt, die definitive Bezeichnung aber der Geneh-migung des Regiernngsrathes vorbehalten.

In Folge dieser Bestimmung begann die kaufmännische Vorsteherschaft sogleich die erfor-derlichen Vorarbeiten mit Bezug auf Untersuchung der Brückenstelle. Auch das Publikum inter-essirte sich sehr für die Sache, es erschienen mehrere Druckschriften über den Gegenstand,wovon sich namentlich diejenige von Hrn. Ingenieur Eduard Schinz lebhaft dafür aussprach,die neue Brücke möchte zwischen dem Grendel und dem Stadthaus errichtet werden; anderesprachen von einer Stelle zwischen dem Sonnenplatz und dem Alumnat. Die Kaufmannschaftwandte sich, um jede Einseitigkeit zu vermeiden, an einen fremden, durch seine Stellung ganzunbetheiligten Ingenieur, den Hrn. Negrelli, damals Straßen- und Wasserbau-Inspektor desEant. St. Gallen. Dieser sprach sich in seinem vom 19. May 1834 datirten Gutachten dabinaus, es sollte die neue Brücke so nahe als möglich bey der alten angelegt und als Brückenstelledie Lokalität zwischen" dem Hclmhaus und der Meise ausgewählt werden, indem der Fluß andieser Stelle nur eine Breite von 350, zwischen der Sonne und dem Alumnat dagegen 470 Fuß,zwischen dem Grendel und der Bauschanzc vollends 710 Fuß habe, die Flußsohle bey der erstenStelle aus einer festen Kicslage bestehe, die bey der zweyten Stelle dünner werde und bey derdritten in leichten Schlamm übergehe, endlich weil die Brücke beym Helmhaus eine ganz andereund damit mehr harmonircnde Umgebung erhalten würde, als an den beyden andern Stellen.Gestützt auf dieses Gutachten beschloß die Kaufmannschaft am 10. Heumonat mit Mehrheit(11 gegen 2 Stimmen), es soll die Brücke au der von Hrn. Negrelli vorgeschlagenen Stelle er-baut werden und trug in ihrem (gedruckten) vom 12. Heumonat datirten Bericht an den Regie-rungsrath auf Genehmigung dieser Brückenstelle an. Hr. Ingenieur Sulzbcrger empfablbald nachber in einem Zuruf an die Bürgerschaft derselben eine Grendelbrücke, was ver-schiedene Erwiederungen in öffentlichen Blättern zur Folge batte. Der Regierungsratk fandsich unter bewandten Umständen bewogen, eine Commission niederzusetzen, um die obwaltendenverschiedenartigen Ansichten näher zu prüfen, welche einen französischen Ingenieur, Hrn. Clapeyron,beschicd und dessen Gutachten einholte. Ungeachtet nun die Commission sich in ihrem gedrucktenBericht für die erwähnte Brückenstelle aussprach, ertheilte der Regierungsrath unterm 9. Ebristmonat

1834 der Kaufmannschaft eine ausweichende Antwort, indem er die Wahl der Brückenstelle vonder Verbindung, in welcher die übrigen auszuführenden öffentlichen Bauten unter einander ge-bracht werden können, sowie von der Beschaffenheit der nach der Brücke führenden Straßenabhängig machte und dann cmi 30. Christmonat eine neue Commission mit dem Auftrag nieder-setzte, mit Abgeordneten der Kaufmannschaft und des Sradtraths zusammenzutreten, um womöglich wegen Erbauung einer Helmbausbrücke mit angemessenen Zufabrten auf beyden Limmat -ufern ein Einverständniß zu erzwecken. Dieses Einverständniß wurde durch den am 16. März

1835 abgeschlossenen Vertrag erreicht, die Stelle vom Helmhaus zur Meise definitiv als Brü-ckenstelle festgesetzt und bestimmt, daß die Brücke massiv aus Stein erbaut werden, die Fahr-bahn eine Breite von wenigstens 20 Fuß, die beydseitigen Trotloirs von wenigstens 6 Fuß