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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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8- 7. Dem neuen Großen Rath ist vorbehalten, die Art und Weise zu bestimmen, wie die Revision derübrigen Theile der Verfassung vorgenommen werden soll. Zugleich wird derselbe festsetzen, wann und aufwelche Weise die neue Erwählung des Kleinen Rathes und des Obergerichtes vor sich gehen solle. Bis zudieser Erwählung haben die beyden Behörden, so wie sie gegenwärtig bestehen, ihre Verrichtungen fortzusetzen.

8. 8. Die im ersten Abschnitte des gegenwärtigen Beschlusses enthaltenen Verfassungsartikel bleiben inKraft bis zur vollendeten Revision der gesammten Verfassung des Clintons, bey welcher sich dann ergebenwird, ob und welche Modifikationen noch in denselben eintreten werden. Einzig die Bestimmung des Verhält-nisses zwischen der Stadt Zürich und der Landschaft, nach welcher erstere einen Drittheil, letztere zwey Mit-theile der Repräsentation erhält, soll durchaus unverändert fortbestehen, mit Vorbehalt desjenigen, was nochhinsichtlich der Schlußbestimmung des 8- 2. wird festgesetzt werden.

8. 9. Der Kleine Rath ist beauftragt, die zur Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses erforderlichenEinleitungen zu treffen.

Am 28. Wintermonat wurden die drey Volksredner von Ustcr zu Stäfa von mehrerenSängervercincn begrüßt, wobey ein Transparent aufgestellt war.

Der 6. Christmonat war der Tag der Wahl des neuen Großen Rathes. In allen Zünften,mit Ausnahme von Richterschweil und Bäretschwcil, wurden dieselben gehörig vorgenommen, inder erstbenannten Zunft war nicht die erforderliche Zahl von Wählern vorhanden, zu Bäret-schweil gab es, ungeachtet der Anwesenheit des Oberamtmanns, unordentliche Auftritte, so daßdie Wahl verschoben werden mußte und beyde erst später vorgenommen werden konnten. InZürich waren die Zünfte auf ihren Zunfthäusern versammelt.

Das Ausschreiben einer außerordentlichen Tagsatzung gab Veranlassung, daß der neue GroßeRath sich schon am 14. Christmonat versammeln mußte. Sehr viele Leute umgaben neugierigdas Rathhaus. Hr. Amtsbürgermeister von Reinhard eröffnete die Sitzung mit einer Rede, dienachher gedruckt wurde. Der Namensaufruf ergab, daß von 179 direkt gewählten Mitgliedern 174anwesend waren. Zuerst wurden vom Großen Rath die 33 indirekten Mitglieder gewählt und so-dann, Behufs Cntwerfung einer Instruktion zur TagsaHung, eine Commission niedergesetzt. DieseInstruktion ging dann dahin: es soll keinen Bestrebungen nach Vcrfassungsverbefferungen in andernCantonen entgegengetreten werden, welche Instruktion bey der Abstimmung mit 153 Stimmendie Mehrheit erhielt. Zu Gesandten auf die Tagsatzung wurden gewählt die Hrn. StaatsratbMeyer von Knonau, Obcramtmann Hirzel und I)r. Hegetschweiler. Am 18. Christmonat voll-endete der Große Rath seine Cvnstituirung und erließ folgende Proklamation an das Volk:

Wir Bürgermeister und Großer Rath des Eidgenössischen Standes Zürich thun hiermit unsern lieben undgetreuen Cantonsmitbürgern Folgendes zu wissen:

Die Gefahren, womit die Unabhängigkeit und Neutralität unsers Eidgenössischen Vaterlandes von Außenher bedroht werden könnte, und die zur Abwendung derselben veranstaltete Zusammenberufnng einer außerordent-lichen Tagsatzung haben den Kleinen Rath unsers Standes veranlaßt, den neu gewählten Großen Rath bereitsauf Dienstag den 11. dieses Monats zusammen zu berufen.

Wir sind demnach an gedachtem Tage zusammengetreten und vorerst zu denjenigen Wahlen geschritten,welche nach dem Beschlusse vom 27. vorigen Monats zur Vervollständigung unserer Behörde erforderlich waren.

Nach Beendigung dieser Wahlen haben wir uns als Großen Rath des Standes Zürich constiiuirt.

Unser nächstes Augenmerk war nun darauf gerichtet, die nothwendig gewordene Revision unserer Staats-verfassnng auf solche Weise einzuleiten, daß dabey einerseits auf die Ansichten und Wünsche der Cantonsbürgerjede angemessene Rücksicht genommen, anderseits aber diese wichtige Arbeit nach Möglichkeit beschleunigt werde.