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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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455
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meindsbehörden aufmerksam gemacht und ermuntert wurden, diese Wahlen auf gottesfürchtigcMänner zu lenken u. s. f.

Den 13. Brachmonat war die Synode außerordentlich versammelt und entschied sich mit 117gegen 15 Stimmen für den Antrag auf Einführung der gemischten Synode nach dem Grundsatz derfreyen Wahl der Mitglieder durch die Kirchgcmeinden, ohne Abgrenzung geistlicher oder welt-licher Bestandtheile.

Vom 24 27. war Sitzung des Großen Rathes. Zu Tagsatzungsgesandten wurdengewählt und dem Hrn. Amtsbürgermeister Heß beygegeben, die Hrn. Pros. Dr. Keller undRegierungsrath Weiß. Mit 141 gegen 36 Stimmen wurde beschlossen, in den Entwurf wegeneiner gemischten Synode nicht einzutreten. Es ward mit 126 gegen 15 Stimmen der neueLandes-Katechismus genehmigt, der Entwurf wegen einigen Modifikationen in dem Schulgesetzmit 105 gegen 31 Stimmen zum Gesetz erhoben und einstimmig beschlossen, es soll der unterm19. März gestellten Motion für Aufhebung der Hochschule keine weitere Folge gegeben werden.

Montags den 1. Heumonar wurde die Tagsatzung nach früher übliches Weise eröffnet. Nachvollendetem Schwur auf die Bundesverfassung ging der Zug der Gesandten in den Sitzungssaal aufdem Rathhaus, vor welchem dießmal eine Abtheilung der Polizeywache aufgestellt war. Sofort began-nen, in Abwesenheit der Gesandtschaft von Wallis , die wegen der obwaltenden Zwistigkeitenin diesem Eanton nicht zugelassen wurde, die Verhandlungen derselben, welche hauptsächlichdie Angelegenheiten des erwähnten Cantons betrafen.

Am 8. August erließ das Central-Comittö nachfolgendes Sendschreiben an die Bürgendervereinigt petitionirenden Kirchgemeinden:

Liebe Mitbürger! Theure Freunde!

Ihr habt uns den Auftrag gegeben, auf deni Wege der Petition an den Großen Rath zu gelangen,und sowohl in einzelnen Bestimmungen der betreffenden Gesetze als in der Wahlart der betreffenden BehördenGarantien zu begehren für die Erhaltung eines lebendigen, christlichen Glaubens in Kirche und Schule.

Wir haben Euere Petition dem Großen Rache seiner Zeit eingegeben, und derselbe hat in seiner letztenSitzung vom 21. bis 27. Brachmonat dieses Jahres über dieselbe definitiv entschieden. Euern Wünschen hatderselbe so weit Rechnung getragen, daß:

1) die religiösen Lehrmittel der Schule durch eine gemeinsame Commission des Kirchen- und des Erzie-hungsrathes geprüft nicht aber von dem erstem auch genehmigt werden sollen;

2) daß in den untern Volksschulen in jeder Classe wöchentlich 3 Stunden dein Religionsunterrichte ge-widmet werden;

3) daß die Religionslehrer am Seminar und an der Cantonsschule aus den durch den Kirchenrathordinirten Geistlichen gewählt werden - nicht aber, daß der Kirchenrath auch an der Wahl einen Antheil habe;

4) daß im Seminar auf religiöse Bildung und Besuch des öffentlichen Gottesdienstes der Zöglinge ge-halten, daß auch in ihrer Erziehung auf Religion und Sittlichkeit hingestrebt werden solle nicht aber,daß das Seminar durch eine Totalreviston in entschieden christlichem Geiste, wie Ihr sie wünschtet, die Pflanz-schule evangelisch-christlicher Jugendlehrer und das sicherste Bollwerk gegen den Unglauben werde, und daßalso der Direktor selbst durch sein Wirken und sein Bekenntniß dem Volke die Garantie für das Seelenheilseiner Jugend gebe, die dasselbe in der Person des jetzigen schmerzlich vermißt;

5) daß in der Repetirschule der Religionsunterricht vom Pfarrer ertheilt und nur mit Vorwissen desKirchen- und des Erziehungsratbes an Schullehrer übertragen werden solle;