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Im I. 1831 zählte
die Faktorey Zürich 65 Salzwagen, nämlich 40 auf dem Lande, 15 in der
Stadt, 1 Salzknecht.
„ Rheinau 9 „
Zusammen: 115 Salzwagcn.
Am 28. Wintermonat 1831 erließ aber der Regierungsrath ein Reglement, zufolgewelchem jeder Kirchgemeinde auf ihr Verlangen eine Salzwage bewilligt werden soll, in dengrößer« oder sehr ausgedehnten Kirchgemeinden eine zweyte oder mehrere. Der Finanzrath hathierüber zu entscheiden und wählt die Salzauswäger aus einem Dreyer- oder Zweyervorschlagder betreffenden Kirchgemeinde.
In Folge dieser Bestimmung stieg die Zahl der Salzwagen so bedeutend, daß sie mit Endedes Jahres 1839 in folgenden bestand:
Zusammen: 189 Salzwagen.
Der Salzverkauf bey den Salzwagen geschieht durch kupferne oder gußeiserne Wagen, dieder Salzauswäger sowie die metallenen Gewichte selbst anzuschaffen hat. Die Salzauswägermüssen sowohl für das bezogene dem Staat angehörende Salz und Geld, als auch für ihre Ge-schäftsführung im Allgemeinen Bürgschaft leisten. Laut der Pflichtordnung vom 13. Jenner 1832darf das Salz weder in Kellern noch in andern feuchten Orten gelagert oder ausgewogenwerden, sondern einzig in trockenen Behältern; auf Anfcuchtung desselben ist Strafe gesetzt. —Die Provision der Salzauswäger besteht in 6 0/, des eingehenden Geldes, was für eine Salz-wage mehr oder minder beträgt, je nachdem der Consum mehr oder minder bedeutend ist. DieFracht wird vom Salzamt vergütet.
Das Salz wird aus Bayern und Würtemberg bezogen. Ein Vorrath von circa 12,000Centner Lothringer-Salz befindet sich schon seit einer Reihe von Jahren »«angegriffen in demSalzmagazin im Sihlwiesli auf unvorherzusehende Nothfälle hin.
Der Preis dcS Salzes wurde durch Verordnung vom 22. Wintermonat 1803 auf 3 ß. für1 Pfund ü 36 Loth festgesetzt, durch Gesetz vom 15. Brachmonat 1825 auf 2 ß. 6 hlr. und durchGesetz vom 27. Herbstmonat 1831 auf 2 ß. herabgesetzt, und so auch mit 1839 das neue Schwei-zergewicht eingeführt.
Der Salz-Consum betrug:
im Jahr
1813
31,613
Centner.
„
1817
34,733
„
1820
32,711
1824
33,619