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Handwerks, die von dem Schanzenherrn beaufsichtigt wurden, welcher seinen Wohnsitz auf derKronenportc hatte.
Die Unterhaltung der Festungswerke in der Periode von 1803 bis 1830, inbegriffcn dieBaumaterialien, die Herstellung der Werkgeräthschaften, und nach Abzug der Einnahmen anHand- und Erblehenzinsen rc. kostete den Staat jäbrlich etwa 6000 fl.
Ueber den Zweck der Schanzen hatte man schon früher da und dort allerley Fragen auf-geworfen; bey der Staatsvcrändcrung im I. 1830 trat jedoch die Frage der Beybehaltungoder Schleifung derselben lebhafter in den Vordergrund. Es wurden der Verfassnngs-Eommissiondamals 10 Petitionen eingereicht, welche die Schleifung der Schanzen verlangten oder aberwünschten, daß die Stadt, wenn sie dieselben beybehalten wolle, die Unterhaltungskosten trage.Eine mit zahlreichen Unterschriften von Bürgern der Stadt Zürich versehene Petition suchtedagegen das Unrichtige jener Ansicht darzuthnn.
In der Hcrbstsitzung des Gr. Rathes vom I. 1832 wurden demselben eine bedeutende Anzahlin der Art der Abfassung ganz übereinstimmender Petitionen eingereicht, sämmtlich den Wunschaussprcchend, daß die Schanzen verkauft und abgetragen werden möchten. Alle diese Petitionenwurden dem Rcgierungsrath zu Hinterbringung eines Antrags überwiesen. Der Regicrnngs-rath legte dem Großen Rath am 15. Christmonat in einem gedruckten Bericht seine Ansichtenüber den Gegenstand vor, in welchem die Frage, ob die Abtragung der Schanzen dem allge-meinen Wohl nützlich und angemessen sey, folgendermaßen erörtert wurde:
„1. In militärischer Hinsicht: Wird das allgemeine Wohl gefährdet, wenn Zürich nicht länger als Festung betrachtet und erhalten wird?"
„ Diese Frage zerfällt von selbst in zwey Theile. 1) Bedarf die Eidgenossenschaft und 2) be-darf der Canton dieser Festung?"
„In Rücksicht der Eidgenossenschaft kann es sich hier nur um allgemeine schweizerischeVertheidigung gegen die Angriffe einer fremden Macht handeln; wir haben kein Beyspiel derneuern Zeit, daß die Festung Zürich diesen Zweck auch nur ein Mal erfüllt habe; sie kann derNatur der Dinge nach die westliche Schweiz nicht schützen und ein von Osten hereinbrechenderFeind kann sie theils umgehen, theils an vielen andern Orten einen leichten Uebergang überdie Limmat finden. Zürich bildet überdieß kein Glied einer Reihe hinter einander liegenderFestungen, welche den Feind durch ihre Besatzungen von verschiedenen Seiten on eclieo haltenkönnen, sondern ist ein vereinzelter von Höhen dominirter Punkt, so daß, wenn er sich alssolcher halten wollte, man diese Höhen mit in seine Eircnmvallations-Linie und eine Garnisonaufnehmen müßte, deren Stärke mit unsern personellen und materiellen Hülfsmitteln außer allemVerhältnisse steht. Drey unmittelbar aus der moralischen, physischen und politischen Lage derSchweiz entspringende Gründe streiten wider die Annahme, als würde sich jemals die Entschei-dung der Frage über Freyheit und Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft an die stets zweifelhafteBehauptung einer einzelnen Festung knüpfen."
„Die Schweizer im Allgemeine» als Gcbirgsvölker lieben es nicht, in Mauern und Grabenihr Heil zu suchen; in offener Feldschlacht, von Morgarten bis auf Dornach, wurden jeneHauptkämpfe geführt, welche unsere Freyheit siegreich entschieden. Wenn auch damals, wo diehöhere Kriegskunst in ihrer Kindheit war, befestigte Orte für unerläßlich und leichter zu be-