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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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angehörige, und 8 aus andern Cantonen. 18 Cantonsbürger erhielten den Zutritt zu demHaupt-Gramen und in Folge dessen das Thierarzt-Patent.

Am 29. März 1823 wurde durch Beschluß des Kleinen Rathes die Unterrichtsanstalt neu-erdings für 4 Jahre gutgeheißen und eine redivirte Verordnung erlassen, die folgende abwei-chende Bestimmungen enthielt: Der Unterrichts - Curs theilt sich in 4 halbjährige Abtheilungen;an dem letzten Curs können nur diejenigen Schüler Theil nehmen, welche die erforderlichenKenntnisse besitzen. Den Unterrichtsfächern wurden auch die allgemeinen Grundsätze derViehzucht beygefügt.^ Wenn sich Zöglinge zeigen, welche sich durch vorzügliche Talente, Fleißund ein tadelloses, sittliches Betragen ausgezeichnet und zugleich die nöthigen wissenschaftlichen Vor-kenntnisse erworben haben, um von den Lehrvorträgen auf höher» Anstalten vollen Gebrauch zumachen, welche aber nicht hinlängliches ökonomisches Vermögen besitzen, um auf auswärtigenVeterinairschulen ihre Kenntnisse zu erweitern, so kann das Sanitäts - Kollegium solche der Re-gierung, so weit es das Bedürfniß des Cantons erfordert, für angemessene Unterstützung em-pfehlen. Das Honorar wurde auf 1i/z Louisdor oder 24 Frk. für jeden Semester festgesetzt.

Noch im nämlichen Jahr ward im Lokal der Anstalt auf dem obern Boden des Hausesein neues Zimmer behufs Ertheilung des Unterrichts eingerichtet. Während der Zeit von 18231828 besuchten 46 junge Leute die Anstalt, nämlich 30 Cantonsangehörige und 8 Angehörigeanderer Cantone. Von den Cantonsangehörigen wurden 33 eraminirt und patentirt; seit 1820erhielten 31 Auszeichnungen arCDeterinairbüchern.

Am 21. Weinmonat 1828 wurde die Anstalt vom Kleinen Rath neuerdings auf eine Probezeitvon zwey Jahren bestätigt, ebenso im Jahr 1830; und sodann im Jahr 183 l vom Regierungs-Rath auf ein Jahr.

Die Anstalt zählte

im Jahr 1829 13 Schüler und einen Präparand, davon 12 Cantonsangehörige.

- - 1831 16 - wovon 12 - -

- - 1832 18 - - 12 - -

Am 15. Januar 1834 wurde vom Großen Rath ein besonderes Gesetz über die Einrich-tung der Thierarzneyschule erlassen, das folgende neue Bestimmungen enthält:

Alle zwey Jahre findet ein vollständiger Unterrichts - Curs statt, welcher folgende Lehr-fächer befaßt: Chemie, Naturgeschichte der Säugethiere und besonders der Hausthiere; Lehrevon der äußern Bildung und Beschaffenheit der Thiere; Thierzergliederungskunde, Naturlehredes belebten Thierkörpers; allgemeine Krankheits- und Heilungslehre der Thiere; Heilmittellehre fürdie Thierheilkunde; Viehzucht und Fütterungslehre für die Hausthiere; Naturgeschichte der Gift-pflanzen und der zur Fütterung dienenden Gräser und Früchte; spezielle Krankheits- und Hei-lungslehre der Thierkrankheiten, Chirurgie und Operationslehre bey den Thieren, Seuchenlehreder Hausthiere; gerichtliche Thierheilkunde, Geburtshülfe bey den Thieren, praktischer Unterrichtim Krankenstalle; theoretischer und praktischer Unterricht im Hufbeschlag. Es wurden 2 Leh-rer und ein Hülfslehrer angestellt. Der erste Lehrer bezieht nebst freyer Wohnung einen jähr-lichen Gehalt von 1400 Frk., die beyden andern Lehrer erhalten zusammen ebenfalls 1400 Frk.,

welche unter dieselben nach Verhältniß ihrer Stundenzahl vertheilt werden. Auch Privat-Do-zenten können mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde Vortrüge halten. Die Lehrer werden