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Gothisches ABC-Buch, das ist: Grundregeln des gothischen Styls für Künstler und Werkleute / von Friedrich Hoffstadt
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1. Die alkgriechlsthen Basiliken. '

chon der griechische Namen der Basiliken deutet an, daß diese Bauart von Griechenland stammt,wo in der ältesten Zeit der Könige diese zuweilen in eigener Person den, in einer besondern Hallegepflogenen, richterlichen Verhandlungen vorzustehen pflegten, wie ja Aehnliches auch im Mittelalterstatt fand, wo die deutschen Kaiser auf ihren Rundreisen häufig selbst Recht sprachen. Die Gerichtshalle zuAthen wurde die königliche (I-usiliku) genannt. Zwar ist keine der altgriechischen Basiliken mehr vorhanden,doch muß man annehmen, daß dieselben nicht wesentlich von den römischen verschieden waren, da die Römer inder Architektur und insbesondere im Tempelstyle von den Formen des griechischen Styles in der Hauptsachenicht abwichen, und daher ein gleiches vom Basilikenftyle zu vermuthen ist. Diese Vermuthung wird dadurchbestärkt, daß die, aus der Lava ausgegrabenen, Basiliken zu Herculanum und Pompeji (welche Städte in demCharakter ihrer Bauwerke einen überwiegend griechischen Einfluß deutlich erkennen lassen) mit dem Style derrömischen Basiliken im wesentlichen übereinstimmen. Da aber in beiden Basiliken der mittlere Raum unbedecktwar, und der halbzirkelförmige Ausbau für die Tribunalien fehlte, so kann man es eben deßhalb als Eigenthüm-lichkeit der altgriechischen Basiliken annehmen, daß die mittlere Halle (wie zuweilen auch die Cella des griechischenTempels) unbedeckt und nur die Nebenhallen bedeckt waren, so wie, daß statt des halbzirkelförmigen Ausbaues der

römischen Basiliken (Figur 25) für das richterliche Tribunal (up8i8) diealtgriechischen Basiliken vielmehr rechtwinklich geschlossen (Figur 22)oder etwa mit einem rechtwinklichen Ausbaue (Figur 23) versehen seinmochten; denn wenn auch die kreisrunde Form (kemie^elium), wie die Ddeen und Theater beweisen,den Griechen nicht unbekannt war, so steht doch jedenfalls ein rechtwinklicher Schluß des Tribunals mitdem ganzen Charakter der griechischen Architektur, namentlich mit dem Tempelstyle, mehr in Einklang,und es muß daher um so mehr diese Form bei den altgriechischen Basiliken vermuthet werden, als dieBasiliken zu Herculanum und Pompeji beide rechtwinklich geschlossen sind. Die Basilika zu Pompeji hat den,in Figur 22 dargestellten, rechtwinklichen Schluß, und ist, statt nach außen, vielmehr nach innen mit Seiten-wänden, also mit einem rechtwinklichen Einbau (statt Ausbau), die (wieder verschüttete) Basilika zu Herculanumaber, wie Figur 24 zeigt, mit einem förmlichen rechtwinklichen Ausbau, sowie zu beiden Seiten desselben mitzwei kleinen, halbkreisrunden Nischen versehen. In den letzteren ist das Vorbild für den Schluß der römischenBasiliken (Figur 25), in dem rechtwinklichen Ausbauender bereits ein Vorbild für den rechtwinklichen Chor-schluß mittelalterlicher Kirchen (Figur 23) enthalten. Daß übrigens in der altgriechischen Basilika die Säulendurch den, den griechischen Styl charakterisirenden, Architrav verbunden waren, versteht sich von selbst.

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22 .

23 .

24 .

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2. Die alrrömischen Basiliken.

enn wir in der altgriechischen Basilike das Vorbild der altrömischen erkennen, welche namentlich()M H^ die Verbindung der Säulen durch den Architrav festhielt, so gehört doch der römischen Architektur

das Verdienst der wettern Ausbildung des Basilikenstyls an. Hierbei erscheint die Basilike zuHerculanum als ein Mittelglied, indem, wie eben erwähnt wurde, deren Nebenhallen in der Schlußmauer mithalbzirkelförmigen Nischen versehen waren (Figur 24). Diese Form eignete sich die römische Basilika für denSchluß der Tribunalien an (vergl. die Figuren 25 und 28), behielt jedoch, ungeachtet des römischenRundbogens, den Architrav zur Verbindung der Säulen bei. In den altrömischen Basiliken oder Gerichts-und Markts-Hallen befanden sich in dem, auch bereits bei römischen Tempeln, wie regelmäßig bei denBädern vorkommenden, halbzirkelförmigen Ausbaue up8i8, ub8i8) die erhöhten Richter-

stühle (ti-ikunulia), vor welchen das Volk in dem Quer-Raum vor den oblongen Hallen den Verhandlungenzuhörte, oder, wenn kein Gericht gehalten wurde, im Markt- und Handels-Verkehr (wie in den modernenBörsenhallen) sich bewegte. Häufig enthielt die Breite der Basilika den dritten Theil ihrer Länge und dieBreite der Nebenhallen den dritten Theil der größeren Mittelhalle. Was die Aufrißverhältnisse des Innernbetrifft, so nahmen die (durch den Architrav verbundenen) Säulen, deren Höhe der Breite der Halle entsprach,die unterste Stelle ein. Ein mittlerer Raum (pluteum) ergab sich durch die Wand zwischen den Kapitälender untersten Säulen und jener der, über den Nebenhallen befindlichen, Gallerie, welche einen Hauptbeftand-theil der altrömischen Basiliken bildete. Diese Zwischenwand über dem Gebälke der untersten Säulenstellungdiente zur Brustwehr der Gallerie, welche mit ihren kleineren Säulen und dem Gebälke über denselben den