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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / von Friedrich Vogel
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Die Zahl der Schüler betrug:

1833 in 424 Primärschulen 28,661 Alltagssch. und 14,228 Repetirsch.

1834 434

27,955

12,109

und

11,768

Singsch.

1836 440

27,388

11,967

11,811

1837 >. 385

Schulgenoffensch. 26,716

11,761

12,263

1839 443 Primärschulen 26,996

11,386

9,645

Es wurden geschildert:

als gute Schulen, mittelmäßige

schulen, geringe Schulen;

1833

126

159

139

1834

220

106

59

1835

180

154

99

1836

244

147

49

1837

264

119

60

1838

209

181

50

1839

221

182

37

Es wurden Schulstellen besetzt:

vom Jahr 1831 1835 mehr als 20».

Von den Schullokalen werden im Jahr 1837, 265 als befriedigend, 188 als unbefriedigenddargestellt, nur 164 Schulbäuser waren mit Lehrerwohnungen verbunden; im Jahr 1838 gabes 263 gute Schullokale, 171 unbefriedigende, in 188 Schulhäusern waren Lehrcrwohnungen.

Wer über das Volksschulwesen mehr wissen will, der lese die von Hrn. Seminar-DirektorScherr im I. 1838 herausgegebene Sammlung aller über das Schulwesen seit 1831 erschienenenGesetze und Verordnungen rc. oder die Jahresberichte des Erziehungsrathes nach.

Besondere Theile des Schulwesens siehe Sekundärschulen, Seminar u. s. f.

Im I. 1839 war das Schulwesen mannigfaltigen Angriffen und Anfeindungen ausgesetzt;man tadelte den Geist, der dasselbe beseele und verlangte mehrfache Abänderungen in den dießfälligenGesetzen, namentlich mit Bezug auf den Religions-Unterricht. Diese Abänderungen traten nachder Umwälzung theilweise ein; sie anzuführen liegt aber außer dem Umfang dieses Werkes.

Die Behörde, welche das gesammte Unterrichtswesen des Eantons beaufsichtigt, ist derErziehungsrath. Derselbe wurde in Folge gesetzlicher Bestimmung vom 4. Brachmonat 1803errichtet und bestand damals aus einem jeweiligen ältern Herrn Bürgermeister, 2 andernMitgliedern des Kleinen Rathes, einem jeweiligen Herrn Antistes, dem Rektor Gymnasii oderSchulherrn und 8 Mitgliedern geistlichen und weltlichen Standes von freyer Wahl. Später,durch Gesetz vom 20. Ehristmonat 1803, wurden demselben noch die jeweiligen 2 ältesten Mit-glieder des Schul-Konvents mit Sitz und Stimme beygeordner, und die Pflichten, Befugnisseund Verhältnisse der Behörde genau vorgeschrieben. Dieselbe hielt ihre Sitzungen in demEhorherrengebäude. Im Jahr 1831 wurde durch gesetzliche Bestimmung vom 20. Brachmonatein neuer Erziehungsrath organisirt, welcher aus 15 Mitgliedern besteben soll, die vom GroßenRath auf die Dauer von 6 Jahren erwählt werden und wovon wenigstens 3 auch Mitgliederdes Regierungsrathes seyn müssen. Die übrigen sollen so ernannt werden, daß annähernd die